Verordnung der BH Schärding. Gültig von 10. August bis 31. Oktober 2024
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.