Silvester - Böller - und Raketenknallerei Böller und Raketen sind gefÀhrlicher, als vielfach angenommen. Beachten Sie daher unbedingt die folgenden Sicherheitstipps!
Umgang mit Feuerwehrkskörpern
Erwerb, Verwendung
Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer GegenstĂ€nde der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorie F3 und F4 dĂŒrfen darĂŒber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.
Ortsgebiet
Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorie F2 dĂŒrfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung des BĂŒrgermeisters vorliegt; ihre Verwendung in geschlossenen RĂ€umen ist verboten.
Kirchen, SpitÀler
Alle pyrotechnischen GegenstĂ€nde dĂŒrfen in unmittelbarer NĂ€he von Kirchen und GotteshĂ€usern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen nicht verwendet werden.
Menschenansammlungen
Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorien F2 / F3 / F4 dĂŒrfen innerhalb bzw. in unmittelbarer NĂ€he gröĂerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.
Quelle: BrandverhĂŒtungsstelle fĂŒr OĂ