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Tipps

Sicher in das neue Jahr

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Silvester - Böller - und Raketenknallerei Böller und Raketen sind gefÀhrlicher, als vielfach angenommen. Beachten Sie daher unbedingt die folgenden Sicherheitstipps!

Umgang mit Feuerwehrkskörpern

  • Sind Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zuschauer, sollten Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus grĂ¶ĂŸerer Entfernung verfolgen.
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Böller oder Raketen auf.
  • Die Flugbahnen von Raketen hĂ€ngen von Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch „IrrlĂ€ufer” gibt. Damit diese nicht in Wohnungen oder HĂ€user eindringen und BrĂ€nde verursachen können, sind Fenster, Balkon- und HaustĂŒren zu schließen.
  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzĂŒnden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders problematisch.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus Schneehaufen, Rohren oder leeren Flaschen ab und achten Sie darauf, dass die Abschusshilfen standsicher aufgestellt sind!
  • Abschussrichtung und Flugbahn (Wind!) beachten, LenkstĂ€be der Raketen nicht verkĂŒrzen oder entfernen.
  • ZĂŒnden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Sie danach einige Schritte zurĂŒck.
  • Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper nicht sofort aufheben, denn es könnte sich um „ZeitzĂŒnder” handeln. SpĂ€ter nicht nochmals entzĂŒnden. Vernichten Sie „Versager” mit reichlich Wasser – nicht trocknen oder anwĂ€rmen (höchste Explosionsgefahr!).
  • Kindern und Jugendlichen ist der Kauf und das Abschießen von Raketen gesetzlich verboten.

Erwerb, Verwendung

Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer GegenstĂ€nde der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorie F3 und F4 dĂŒrfen darĂŒber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.

Ortsgebiet 

Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorie F2 dĂŒrfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung des BĂŒrgermeisters vorliegt; ihre Verwendung in geschlossenen RĂ€umen ist verboten.

Kirchen, SpitĂ€ler 

Alle pyrotechnischen GegenstĂ€nde dĂŒrfen in unmittelbarer NĂ€he von Kirchen und GotteshĂ€usern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen nicht verwendet werden.

Menschenansammlungen 

Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorien F2 / F3 / F4 dĂŒrfen innerhalb bzw. in unmittelbarer NĂ€he grĂ¶ĂŸerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.

Quelle: BrandverhĂŒtungsstelle fĂŒr OÖ