Drucken

 

bild waldbrandgefahrDie Waldbrandschutzverordnung gilt von 01.05.2021 bis 31.10.2021

Jegliches Anzünden von Feuer und Rauchen in den Waldgebieten und angrenzenden Gefährdungsbereichen aller Gemeinden des Bezirkes Schärding ist derzeit verboten!

Um der Gefahr von Wald- und Flurbränden vorzubeugen, bitten wir folgende Punkte zu beachten:

  • Jegliches Feuerentzünden und Rauchen in Waldgebieten, Waldrandnähe und den angrenzenden Gefährdungsbereich des Waldes wie Wiesen ist zu unterlassen
  • Arbeiten mit möglichem Funkenflug sind zu unterlassen
  • keine Fahrzeuge auf trockene Wiesen oder Felder abstellen
  • bei Feld- und Ernteabarbeiten in der Landwirtschaft entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten
  • kein Entzünden von Feuerwerken
  • keinen Müll auf Wiesen oder im Wald zurücklassen, unter intensiver Sonneneinstrahlung können Flaschen und Glasscherben wie eine Brennlupe wirken